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Die Zeitschrift Aussiger Beiträge verpflichtet sich zur Einhaltung höchster Standards der Publikationsethik und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen gegen jegliche Form von unlauteren Praktiken. Die Zeitschrift hält sich strikt an die Kernpraktiken und Leitlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) und erfüllt die strengen ethischen Anforderungen bedeutender internationaler Datenbanken, einschließlich des Web of Science (Clarivate).
Gleichermaßen bekennen sich die Autoren/Autorinnen zur Wahrung dieser ethischen Maßstäbe. Durch die Übermittlung ihres Manuskripts an die Redaktion der Aussiger Beiträge erklären die Autoren/Autorinnen verbindlich, die vorliegende Erklärung zur Publikationsethik zur Kenntnis genommen zu haben und diese vollumfänglich anzuerkennen.
Die folgenden Grundsätze umreißen die Verantwortlichkeiten und ethischen Pflichten von Autoren/Autorinnen, Herausgebern/Herausgeberinnen, Gutachtern/Gutachterinnen und dem Redaktionsbeirat.

1. Begutachtungsverfahren (Peer-Review)

Die Aussiger Beiträge wenden konsequent ein doppelblindes Begutachtungsverfahren (double-blind peer-review) an. Die Begutachtung erfolgt durch mindestens zwei unabhängige und anonyme Fachexperten/Fachexpertinnen. In diesem Verfahren bleibt die Identität der Autoren/Autorinnen den Gutachtern/Gutachterinnen ebenso verborgen wie die Identität der Gutachter/Gutachterinnen den Autoren/Autorinnen. Dies gewährleistet eine objektive und unvoreingenommene Bewertung, die ausschließlich auf dem wissenschaftlichen Wert und der Relevanz des Beitrags basiert.

2. Plagiatsrichtlinie und wissenschaftliches Fehlverhalten

  • Null-Toleranz-Politik: Die Aussiger Beiträge verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Plagiaten, Datenfälschung und Datenmanipulation. Plagiate in jeglicher Form (einschließlich der unbefugten Nutzung fremder Ideen, nicht ausgewiesener Textübernahmen oder Selbstplagiate/Text-Recycling) stellen ein grob unethisches Publikationsverhalten dar und sind unzulässig.
  • Überprüfung: Alle eingereichten Manuskripte können vor der Weiterleitung an die Gutachter/Gutachterinnen mithilfe einer Anti-Plagiats-Software auf ihre Originalität geprüft werden.
  • Konsequenzen: Falls in einer beliebigen Phase Plagiate oder anderes wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt werden, wird das Manuskript umgehend abgelehnt. Sollte ein Fehlverhalten erst nach der Veröffentlichung nachgewiesen werden, wird der Artikel gemäß den COPE-Richtlinien zum Widerruf (Retraction Guidelines) zurückgezogen.

3. Pflichten der Autoren und Autorinnen

  • Originalität und Urheberschaft: Autoren/Autorinnen müssen sicherstellen, dass sie ein vollständig originäres Werk verfasst haben. Die Autorenschaft muss strikt auf Personen beschränkt sein, die einen wesentlichen intellektuellen Beitrag zur Konzeption, zum Entwurf, zur Durchführung oder zur Interpretation der dargestellten Studie geleistet haben. Der korrespondierende Autor/die korrespondierende Autorin stellt sicher, dass alle Koautoren/Koautorinnen die endgültige Fassung des Beitrags genehmigt haben.
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI): Künstliche Intelligenz kann nicht als Autorschaft aufgeführt werden. Falls KI-Tools beim Verfassen des Manuskripts, bei der Datenerhebung oder der Erstellung von Abbildungen verwendet wurden, müssen die Autoren/Autorinnen dies transparent im Abschnitt „Methodik“ oder „Danksagung“ offenlegen. Die Nutzung dieser Tools an der herausgebenden Institution unterliegt vollumfänglich den Bestimmungen der Rektorsrichtlinie Nr. 7/2026 (Regeln für die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz an der UJEP).
  • Gleichzeitige Einreichung: Die gleichzeitige Einreichung desselben Manuskripts bei mehr als einer Fachzeitschrift ist unzulässig und wird als unethisches Publikationsverhalten eingestuft.
  • Datenzugang und Wahrhaftigkeit: Mit der Einreichung des Beitrags bestätigen die Autoren/Autorinnen, dass alle präsentierten Daten wahrheitsgetreu und korrekt dargestellt sind. Im Rahmen des redaktionellen Verfahrens können die Autoren/Autorinnen aufgefordert werden, die mit ihrem Manuskript verbundenen Primärdaten für eine redaktionelle Prüfung zur Verfügung zu stellen. Die Zeitschrift unterstützt zudem Open Science; sofern dies im Hinblick auf die Art der Forschung relevant ist (z. B. bei empirischen linguistischen oder fachdidaktischen Studien), wird den Autoren/Autorinnen empfohlen, ihre anonymisierten Forschungsdaten in einem anerkannten öffentlichen Repositorium (z. B. Zenodo, Figshare) zu hinterlegen. Bei literaturwissenschaftlichen und theoretischen Studien ist keine separate Datenteilung erforderlich.
  • Zitierpflicht und Quellenangaben: Alle Publikationen und Quellen, die für die Argumentation und die Ergebnisse des Beitrags relevant sind, müssen ordnungsgemäß und entsprechend den wissenschaftlichen Standards zitiert werden.
  • Finanzierung und Förderhinweise: Alle Quellen finanzieller Unterstützung (z. B. Drittmittel, Projektförderungen oder Stipendien), die die Erstellung des Beitrags ermöglicht haben, müssen im Text (in der Regel in einer Fußnote) offengelegt werden.
  • Meldung von Fehlern: Entdecken Autoren/Autorinnen einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in ihrem eigenen veröffentlichten Werk, sind sie verpflichtet, die Redaktion der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen und bei der Rücknahme des Artikels oder der Veröffentlichung eines Erratums/einer Korrektur mitzuwirken.
  • Datenschutz/ethische Prinzipien: Falls die Forschung Befragungen oder die Erhebung personenbezogener Daten umfasst, müssen die Autoren/Autorinnen bestätigen, dass die Studie gemäß den ethischen Richtlinien der jeweiligen Institution durchgeführt wurde und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen vorliegt.

4. Erklärung von Interessenkonflikten

Transparenz bezüglich potenzieller Interessenkonflikte ist für alle beteiligten Parteien obligatorisch:

  • Autoren/Autorinnen: Müssen alle finanziellen, persönlichen oder beruflichen Beziehungen zu anderen Personen oder Organisationen offenlegen, die ihre Arbeit unangemessen beeinflussen könnten.
  • Gutachter/Gutachterinnen: Müssen die Begutachtung eines Manuskripts ablehnen, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Anonymisierung eine Wettbewerbs-, Kooperations- oder sonstige Beziehung zu den mutmaßlichen Autoren/Autorinnen, deren Institutionen oder beteiligten Unternehmen erkennbar ist.
  • Herausgeber/Herausgeberinnen: Treten von der Bearbeitung eines Manuskripts zurück, wenn ein Interessenkonflikt vorliegt. In solchen Fällen übernimmt ein anderes Mitglied des Redaktionsbeirats die Bearbeitung.

5. Pflichten der Herausgeber/Herausgeberinnen und des Redaktionsbeirats

  • Publikationsentscheidungen: Das Herausgeberteam des jeweiligen Heftes ist dafür verantwortlich, welche der eingereichten Artikel veröffentlicht werden. Die Entscheidung basiert auf der Bedeutung, Originalität, Klarheit und Relevanz des Beitrags für das Profil der Zeitschrift.
  • Gleichbehandlung und Objektivität: Das Herausgeberteam bewertet Manuskripte ausschließlich nach ihrem intellektuellen Gehalt, ohne Ansehung von Geschlecht, sexueller Orientierung, religiösem Bekenntnis, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder politischer Überzeugung der Autoren/Autorinnen.
  • Vertraulichkeit: Die Redaktion darf Informationen über ein eingereichtes Manuskript an niemanden außer den Autoren/Autorinnen der Artikel, den für eine Begutachtung angefragten Personen und den Gutachtern/Gutachterinnen übermitteln.
  • Umgang mit Fehlverhalten und Rücknahme von Artikeln (Retraction): Im Falle eines vermuteten oder nachgewiesenen schwerwiegenden Fehlverhaltens ergreift der Redaktionsbeirat angemessene Maßnahmen gemäß den COPE-Leitlinien. Wenn ein Fehlverhalten bei einem bereits veröffentlichten Text nachgewiesen wird, leitet die Zeitschrift eine offizielle Rücknahme des Artikels durch die Veröffentlichung einer Rücknahmeerklärung (Retraction Notice) ein. Der betroffene Artikel wird nicht dauerhaft von der Webseite der Zeitschrift gelöscht, sondern gut sichtbar als zurückgezogen gekennzeichnet (mit dem Wasserzeichen „RETRACTED“) und fest mit der Begründung der Redaktion verknüpft. In weniger schwerwiegenden Fällen (z. B. Korrektur eines sachlichen Fehlers) sorgt die Redaktion für die zeitnahe Veröffentlichung einer Korrektur (Erratum/Corrigendum).

6. Pflichten der Gutachter/Gutachterinnen

  • Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen: Das Peer-Review-Verfahren unterstützt die Herausgeber/Herausgeberinnen bei ihrer Entscheidung und kann den Autoren/Autorinnen durch die redaktionelle Kommunikation dabei helfen, ihren Beitrag zu verbessern.
  • Pünktlichkeit: Alle ausgewählten Gutachter/Gutachterinnen, die sich für die Begutachtung der in einem Manuskript dargestellten Forschung nicht qualifiziert fühlen oder wissen, dass eine zeitnahe Begutachtung nicht möglich sein wird, sollten die Redaktion benachrichtigen und von dem Verfahren zurücktreten.
  • Vertraulichkeit: Alle zur Begutachtung erhaltenen Manuskripte müssen als vertrauliche Dokumente behandelt werden. Sie dürfen Dritten nicht ohne Genehmigung der Redaktion gezeigt oder mit ihnen diskutiert werden.
  • Objektivitätsstandards: Begutachtungen sollen objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik an den Autoren/Autorinnen ist unangebracht. Gutachter/Gutachterinnen sollten ihre Ansichten klar und mit unterstützenden Argumenten formulieren.
  • Hinweis auf Quellen: Gutachter/Gutachterinnen sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren/Autorinnen nicht zitiert wurden. Jede wesentliche Ähnlichkeit oder Überschneidung zwischen dem vorliegenden Manuskript und anderen veröffentlichten Arbeiten muss der Redaktion gemeldet werden.

7. Grundlegende Prinzipien der Zeitschrift

  • Kostenfreiheit/Finanzierung: Die Zeitschrift erhebt keine Publikationsgebühren. Sie wird durch die Philosophische Fakultät der J.-E.-Purkyně-Universität in Ústí nad Labem finanziert. Es wird keine kommerzielle Werbung geschaltet.
  • Beschwerderecht: Autoren/Autorinnen haben das Recht, gegen redaktionelle Entscheidungen Einspruch zu erheben. Beschwerden sind schriftlich an die Redaktion zu richten und werden vom Herausgebergremium gemäß den COPE-Richtlinien (https://publicationethics.org/guidance) geprüft.
  • Post-Publication-Diskussionen: Die Zeitschrift unterstützt den offenen wissenschaftlichen Diskurs. Relevante Stellungnahmen zu publizierten Artikeln können schriftlich eingereicht werden. Sofern sie den Standards des wissenschaftlichen Diskurses entsprechen, werden sie nach Begutachtung durch den Redaktionsbeirat (bzw. nach einem Peer-Review-Verfahren) als reguläre, zitierfähige Beiträge – in der Regel zusammen mit einer Replik des Autors/der Autorin des ursprünglichen Artikels  – in einer der nächsten Ausgaben veröffentlicht werden.
  • Nachhaltigkeit und Langzeitarchivierung: Die Ausgaben der Aussiger Beiträge werden dauerhaft über die Internetseite https://ab.ff.ujep.cz/de/ zur Verfügung gestellt. Um die digitale Langzeitarchivierung und den dauerhaften Zugriff auf die veröffentlichten Texte zu gewährleisten, werden alle Artikel parallel im Fachrepositorium GiNDok (Fachinformationsdienst Germanistik, Universitätsbibliothek Frankfurt am Main) hinterlegt und in der Tschechischen Nationalbibliothek archiviert. Jedem Artikel wird seit 2022 ein dauerhafter Digital Object Identifier (DOI) zugewiesen.
  • Urheberrecht: Die Beiträge erscheinen unter der Creative Commons Lizenz CC BY 4.0. Die Autoren/Autorinnen behalten das Urheberrecht ohne Einschränkungen und räumen der Zeitschrift das Recht auf Erstveröffentlichung ein.

Erklärung zur Publikationsethik und zu unlauteren Praktiken (pdf)